Brandschutzhelfer/in
Nach gültiger Vorschrift sollen fünf Prozent der Beschäftigten im Unternehmen als Brandschutz- und Räumungshelfer/in ausgebildet sein.
Die Ausbildung ist regelmäßig alle 3-5 Jahre zu wiederholen.
Unternehmer sind gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ dazu verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer und Evaluierungshelfer in ihrem Unternehmen auszubilden und zu benennen, die im Brandfall bei der Räumung des Gebäudes unterstützen sowie Entstehungsbrände bekämpfen können. Dabei sind Urlaub, Krankheit und Schichtarbeit zu beachten.
Während der Schulung werden die geforderten Inhalte:
– Grundzüge des Brandschutzes
– Rechtliche Grundlagen
– Betriebliche Brandschutzorganisation
– Funktion und Wirkungsweise von Löschmitteln/Anlagen
– Gefahren durch Brände
– Verhalten im Brandfall
– Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
– Löschtaktik anhand praktischer Übungen
von einer Fachkraft vermittelt. Hierbei handelt es sich um Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner mit entsprechender Qualifikation und Einsatzerfahrung.
Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir beraten Sie gerne.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage unter 06580-9131883 oder per nachfolgendem Kontaktformular:
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